Lizenzen

Die Lizenzierung von Blogeinträgen halte ich für ein wichtiges Thema, immerhin kann ich so auch garantieren, dass die Inhalte dieses Blogs im Sinne freier Kultur frei zugänglich sind. Im Folgenden möchte ich ein paar Informationen zur Lizenzvergabe der Blogeinträge zusammenfassen. Wichtig ist hierbei, dass die Lizenzierung natürlich nur für die Einträge gilt, die ich selbst verfasst habe. Ich kann die Lizenzierung von Inhalten auf externen Seiten nicht beeinflussen, werde aber dennoch hin und wieder auf Dritte verlinken.

Alle Einträge dieses Blogs sind lizenziert unter der CreativeCommons BY-SA-Lizenz:

Creative Commons Lizenzvertrag
Dieser Blogeintrag von Fabian Schaar ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Mir ist es wichtig, dass ich mit den Blogeinträgen zu einer freien Kultur beitragen kann, in deren Rahmen diese Texte frei zugänglich sind, um von anderen gelesen, reflektiert aber auch aufgefasst und weitergeführt werden. Sicherlich halten es einige für sinnvoll, Einträge, in denen Meinungen dargelegt werden, unter eine No-Derivatives-Lizenz zu stellen. Auch ich kann die Sorge nachvollziehen, ganz legal aus dem Kontext gerissen zu werden und wegen der CC-Lizenz nichts dagegen unternehmen zu können. Allerdings vermute ich, dass diejenigen, die einen Autoren bösen Willens aus dem Kontext reißen wollen, das mit oder ohne CC-ND-Lizenz machen — die rechtliche ist dabei vermutlich keine wirkliche Hürde.

Wäre es nicht schade, wegen einer derartigen Angst, die über eine zusätzliche Restriktion nur theoretisch abgehalten werden kann, allen, die einen Text oder ein anderes kreatives Werk auffassen wollen, genau das zu verbieten? Mit anderen Worten: Sollte eine freie Kultur darunter leiden, dass einige im Internet respektlos mit anderen umgehen?

Ich für meinen Teil halte eine derartige Abwägung zwar für sinnvoll, allerdings gehe ich mit einer solchen Sorge eher lax um. Mag sein, dass das vielleicht nicht die sicherste, vielleicht aber auch freundlichste Lösung ist.

Der “Share-Alike”-Teil der gewählten Lizenz dient dazu, mit einem Copyleft zu garantieren, dass die Kultur auch frei bleibt. Sollte irgendjemand einen hier veröffentlichten Text bearbeiten und neu veröffentlichen wollen, gibt es so zwangsläufig eine größere Menge freier Inhalte, wodurch die Veröffentlichungen hier ihren Teil zur gesamten Kulturlandschaft beitragen können oder zumindest könnten.

Ursprünglich habe ich überlegt, die Blogeinträge unter die CC0-Public-Domain zu stellen, war mir aber dank einiger ungeklärter Fragen nicht ganz sicher. Wenn ein Text einmal Public-Domain ist, ist es schwierig, zusätzliche, womöglich nötige Änderungen an der Lizenz vorzunehmen. Freiheiten zusätzlich zu denen der CC-BY-SA-Lizenz zu gewähren ist dagegen wesentlich einfacher.

Außerdem kann es sein, dass Einträge von der CC-BY-SA-Standardlizenz des Blogs abweichen (müssen), sollte das der Fall sein, werde ich das entsprechend unter den Beiträgen kennzeichnen.

Hoch lebe freie Kultur!